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Was ist das GHS?
Alle Chemikalien unterliegen einer Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht bevor sie in den Verkehr gebracht werden. So sollen wir und die Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.
Weltweit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dass dies zu Problemen und Mißverständnissen bei Transport und Handel, Verbrauchern und im Arbeitsschutz führt, versteht sich von selber.
Die Vereinten Nationen haben nun das GHS entwickelt:
Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals
zu deutsch: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Die Ziele:
- Vereinheitlichung der verschiedenen internationalen Systeme
- weitere Anhebung der Standards in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter
Dank des GHS werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet.
Daten und Übergangsfristen
Diese neue Verordnung kann bereits angewendet werden und wird ab dem 01.12.2010 für Stoffe und für Gemische ab dem 01.06.2015 verbindlich. Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung (HSID) angegeben werden. Beide Kennzeichnungsarten zusammen auf einem Etikett sind nicht zulässig.
Das GHS ersetzt dann die aktuelle HSID Kennzeichnung vollständig und ausnahmslos. Die bisherigen Piktogramme auf dem orangefarbigen Quadrat und die R+S-Sätze (Risiko- und Sicherheitshinweise) werden somit hinfällig.
Wichtige Neuerungen
Einstufung
Das GHS unterscheidet zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Zum Teil gibt es hier Unterschiede zu den Einstufungskritierien der bisherigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Eingestuft wird nach den Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen.
Es gibt nun 28 Gefahrenklassen (statt bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale), die widerum in Kategorien zur Angabe der Schwere der Gefahr eingeteilt werden.
Kennzeichnungselemente von GHS
- Gefahrenpiktogramme (Gefahrensymbole: weiße Rauten mir roter Umrandung und schwarzem Symbol)
- Signalwort
- H-Hinweise (Gefahrenhinweise, die die R-Sätze ersetzen)
- P-Hinweise (Sicherheitshinweise, die die S-Sätze ersetzen)
1. Gefahrenpiktogramme
Die alten HSID-Symbole sind hinfällig:

Sie werden abgelöst von 9 GHS-Piktogrammen:

Auf der Webseite der UNECE könenen Sie die Symbole runterladen:
www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
Neu im Vergleich zu den alten Gefahrensymbolen sind die Gasflasche, das Ausrufezeichen und die Gesundheitsgefahr.
2. Signalwort
Das neue Signalwort beschreibt den potentiellen Gefährdungsgrad:
„Gefahr“ = schwerwiegende Gefahrenkategorien
„Achtung“= weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien
3. H-Hinweise (hazard statements)
Sie lösen die alten R-Sätze ab und beschreiben die Art der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr.
4. P-Hinweise (precautionary statements)
Sie lösen die alten S-Sätze ab und beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.
Die Europäische Kommission stellt Tabellen mit Signalwörtern, Gefahrenhinweisen (H-Sätzen) und Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) in 23 Sprachen zur Verfügung.
ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/documents/classification/
Etikettenabmessungen
Die vorgeschriebenen Abmessungen für Etiketten, die die Piktogramme und notwendigen Sicherheitsvorschriften enthalten, bleiben unverändert. Gemäß der aktuellen CLP-Vorschrift (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) sind folgende Abmessungen erlaubt:
| Inhalt |
Etikettengröße (mm) |
Min. Piktogramm-Größe (mm) |
| < 3 Liter |
74 x 52 |
16,02 x 16,02 |
| 3-50 Liter |
105 x 74 |
22,76 x 22,76 |
| 50-500 Liter |
148 x 105 |
32,19 x 32,19 |
| > 500 Liter |
210 x 148 |
45,52 x 45,52 |
Das Symbol muss mindestens 6,66% (bisher 10%) des Etiketts ausfüllen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. |